Ein Schienengüterverkehrslärmminderungsgesetz kommt

  • Unlimitierter Lärm
  • Unlimitierte Erschütterungen
  • Unlimiterte Schäden
  • Unlimitierte Krankheit und Tod

 

Der Staat stellt sich bislang selbst frei von Schuld und Verantwortung. Das geht nicht!

 

Hier finden Sie die Änderungen des Bundestages, die vom Bundesrat übernommen wurden. Unsere Forderungen zur Nachbesserung wurden leider nicht aufgenommen.

Gesetzesbeschluss
298-17.pdf
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Hier finden Sie den Gesetzentwurf vom Oktober 2016:

Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen
161024 Gesetzentwurf.pdf
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Wir fordern eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes aus dem Oktober 2016 im Beratungsprozess!

 

Wir schließen uns den Hauptforderungen der BVS an das Bundesverkehrsministerium an:

1. Nachtfahrbeschränkungen und -verbote bereits ab dem Jahr 2017 für alle Güterzüge auf allen Strecken, bei denen die zum Schutz der Gesundheit einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte real überschritten werden

2. Gesetzliche Ermächtigung der zuständigen Behörde zur streckenbezogenen Anordnung von Betriebsbeschränkungen für alle Zug- und Fahrzeugtypen zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten, die zum Schutz der Gesundheit real nicht überschritten werden dürfen, bereits ab dem Jahr 2017

3. Gesetzliche Festlegung von maximal zulässigen Rauigkeiten von Rädern und Schienenlaufflächen, bereits ab dem Jahr 2017, und gesetzliche Ermächtigung der zuständigen Behörde zur Überwachung und Durchsetzung dieser Grenzwerte

4. Regelmäßige Offenlegung der von der zuständigen Behörde bei der Überwachung der o.g. Beschränkungen festgestellten Verstöße

5. Gesetzliche Festlegung von real zu messenden, nicht rechnerisch zu ermittelnden maximalen Vorbeifahrpegeln

6. Einrichtung eines alle Hauptstrecken abdeckenden Messstellennetzes bis 2020 (nicht bis 2030, wie derzeit geplant) und vollständige Offenlegung der Rohdaten und Ergebnisse

7. Schaffung eines Übernahme- und Entschädigungsanspruchs für alle Grundstücke und Immobilien gegenüber der DB Netz AG oder der Bundesrepublik Deutschland als deren Eigentümer, bei denen am 1.1.2020 die zum Schutz der Gesundheit zwingend einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, an der wir mitgewirkt haben:

161115 Stellungnahme BVS zum Schienenlärmgesetz
161115 Stellungnahme-BVS-Bahnlärmgesetz.
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Der Verfassungsrechtler Ulrich Storost spricht in diesem Zusammenhand von einer "verfassungsrechtich bedenklichen Funktionsunwilligkeit des Parlaments".

 

Nun soll es erstmals doch ein Gesetz zur Minderung des Lärms geben, aber es wird darum gerungen, möglichst wenig zu regeln.

 

Erforderlich ist die sofortige Begrenzung der nächtlichen Lärmpegel und Erschütterungen in Wohngebieten auf das gesundheitlich vertretbare Maß. Mindestens die Grenzwerte der TA Lärm müssen übernommen werden. Das Langfristziel der WHO muss im Gesetz festgeschrieben werden!

 

Schienengüterverkehr ist nicht Daseinsvorsorge, sondern Unternehmung.

(BVerwG 10 C 7.15 - Urteil vom 14. Juni 2016)

 

Deshalb müssen sich die Unternehmer DB Netz AG, DB Cargo, RZD, PKP Cargo, Rail Cargo Austria, SNCF, SBB Cargo, CD Cargo, Ternitalia Cargo selbstverständlich Regeln und Limits unterwerfen, wenn sie in unseren Wohngebieten unternehmerisch tätig sein wollen. Alle anderen Unternehmer und Bürger müssen das auch.

 

Soweit wir erkennen können, beabsichtigt der Bundestag nicht, Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung einzuführen. Statt dessen soll lediglich mit der Androhung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Nachtfahrverboten versucht werden, die Ausmusterung der Graugrussbremsen bis 2020 zu erreichen. Eine Umrüstung der Bremsen bringt nur eine Reduzierung von 10 dB(A), was bei Spitzenpegeln von über 100 dB(A) nur eine sehr kleine Verbesserung ist.

 

Wenn gleichzeitig die Taktung der Züge immer weiter optimiert wird und immer höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, hat sich diese Einsparung aufgehoben, bevor die Bremsen umgerüstet sind. Wir haben dann noch rein gar nichts gewonnen.

 

Die Erschütterungen nehmen immer mehr zu

 

Hinzu kommen die immer stärkeren Erschütterungen, die durch ein fehlerhaft designtes Rad- Schiene-System und die hohen Achlasten und Geschwindigkeiten immer mehr zunehmen. Lesen Sie zum Stand der Bahntechnik das Interview mit Prof. Hecht. Der Gesetzgeber plant hier bislang überhaupt keine Maßnahmen.

 

Rechtsweg bleibt unmöglich

 

Es soll den Bürgern kein Rechtsanspruch zur Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Wenn die Bahnunternehmen gegen die im geplanten Gesetz vorgesehenen Regeln verstoßen, kann sich niemand dagegen wehren.

 

Das Verursacherprinzip wird weiterhin missachtet

 

Die Schäden, die der Schienengüterverkehr verursacht, soll jeder Bürger hinnehmen. Niemand erhält die Möglichkeit, Ausgleich von den Schienengüterverkehrsunternehmen zu verlangen.

 

Rechtsstaatliche Prinzipien gelten für den Schienengüterverkehr weiterhin nicht. Der Bundestag und die Bundesregierung sind von uns nicht als schlechte Unternehmer eingesetzt worden. Wir akzeptieren nicht, dass menschenunverträgliches Handeln im gesetzlosen Raum die Norm bleibt!

 

Das Ziel der Bundesregierung, den Lärm zu halbieren, muss nicht nur auf dem Papier, sondern in Realität erreicht werden!

 

Weitere Maßnahmen müssen jetzt festgelegt werden, umd das Ziel des Freiseins von Krankheit und Tod durch Lärm zu erreichen!

 

Die Bürger dürfen nicht länger schutzlos gestellt werden!

Weitere Ressourcen zum Thema:

Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegenverbessern"
151218 Bundesrat Drucksache 551-15(B).pd
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode:

 

Lärmschutz
Die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung
der Infrastruktur hängt entscheidend davon ab,
dass die Lärmbelastung reduziert wird. Wir werden deshalb
den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern
und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden
Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen
treffen. Der Gesamtlärm von Straße und
Schiene muss als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen
herangezogen werden. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm
für Bestandsstrecken wird ausgebaut
und rechtlich abgesichert. Der Stand der Technik zur
Geräuschminderung muss konsequenter in die Praxis
eingeführt werden.

 

Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit
halbieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen laute Güterwagen

das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen.
Die Bezuschussung für die Umrüstung auf lärmmindernde
Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umrüstung
werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt
nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland
verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir
noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen
auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen, z. B.
Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.

 

Wir ergreifen zudem auf europäischer Ebene die Initiative
für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites
Einsatzverbot für laute Güterwagen sowie für ein EU-Programm
zur Förderung der Umrüstung lauter Güterwagen.
Das lärmabhängige Trassenpreissystem werden
wir durch eine stärkere Spreizung der Trassenpreise
wirksamer gestalten. Wir werden rechtlich klarstellen,
dass die in der vergangenen Legislaturperiode für
Schienenneubaustrecken um 5 dB(A) verschärften
Lärmgrenzwerte auch für umfassende Streckenertüchtigungen
im Bestandsnetz, die neue Planfeststellungsverfahren
erforderlich machen, gelten.

 

Die Mittel für die Lärmschutzprogramme im Bereich
Straße und Schiene werden erhöht.

 

BIN gegen Bahnlärm e.V.

 

Bürger Initiativen Netzwerk

 

- Allianz für ein lebenswertes Rheintal -

 

Initiative für: Bad Honnef, Bonn, Bornheim, Erpel, Königswinter, Oberwinter, Remagen, Troisdorf, Unkel